drohnenblick.com

Luftbildfotografie

Eberswalde

kurz vorweg

Mit der Beauftragung meines Kleinunternehmens akzeptieren Sie die AGB unten!

vorab hier kurz noch einmal ganz wichtige Hinweise:

Um die Aufträge wunsch- und absprachegemäß durchführen zu können, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass das Einvernehmen und Einverständnis des Eigentümers / Nutzers oder / und Verfügungsberechtigten des zu fotografierenden Grundstückes, Objektes oder einer bestimmten Fläche / Gebietes für eine Luftbildaufnahme vorliegt bzw. vorliegen. 

Die Firma drohnenblick.com übernimmt keinerlei Haftungen bei Nichtvorliegen einer derartig genannten Einverständniserklärung.

Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass Drohnen- Copterflüge aus Gründen, welche nicht die Fa. drohnenblick.com zu verantworten hat, abgesagt werden können. Darüber wird der Auftraggeber zeitnah verständigt und ein neuer Termin wird i.d.R. innerhalb von 14 Tagen vereinbart. Sollten Flüge abgesagt werden müssen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung. Mögliche Gründe für ein Nichtaufsteigen der Fluggeräte am vereinbarten Flugtag können sein: ungeeignete Wetter und Witterungsbedingen (z.B. bei Regen, Schneefall, Hagel, starkem Wind, extrem niedrige oder hohe Temperaturen, aber auch Nebel oder Rauch). Allein die Firma drohnenblick.com entscheidet ob ein Aufsteigen der Drohne / des Copters erfolgt bzw. erfolgen kann. Grundsätzlich geht die Sicherheit aller Anwesenden vor. Aber auch bei unvorhersehbaren technischen Problemen am Equipment und Zubehör kann es zu Flugausfällen kommen und auch hier hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung bei nicht durchgeführten Flügen.

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