drohnenblick.com
Luftbildfotografie
Eberswalde
kurz vorweg
Mit der Beauftragung meines Kleinunternehmens akzeptieren Sie die AGB unten!
vorab hier kurz noch einmal ganz wichtige Hinweise:
Um die Aufträge wunsch- und absprachegemäß durchführen zu können, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass das Einvernehmen und Einverständnis des Eigentümers / Nutzers oder / und Verfügungsberechtigten des zu fotografierenden Grundstückes, Objektes oder einer bestimmten Fläche / Gebietes für eine Luftbildaufnahme vorliegt bzw. vorliegen.
Die Firma drohnenblick.com übernimmt keinerlei Haftungen bei Nichtvorliegen einer derartig genannten Einverständniserklärung.
Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass Drohnen- Copterflüge aus Gründen, welche nicht die Fa. drohnenblick.com zu verantworten hat, abgesagt werden können. Darüber wird der Auftraggeber zeitnah verständigt und ein neuer Termin wird i.d.R. innerhalb von 14 Tagen vereinbart. Sollten Flüge abgesagt werden müssen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung. Mögliche Gründe für ein Nichtaufsteigen der Fluggeräte am vereinbarten Flugtag können sein: ungeeignete Wetter und Witterungsbedingen (z.B. bei Regen, Schneefall, Hagel, starkem Wind, extrem niedrige oder hohe Temperaturen, aber auch Nebel oder Rauch). Allein die Firma drohnenblick.com entscheidet ob ein Aufsteigen der Drohne / des Copters erfolgt bzw. erfolgen kann. Grundsätzlich geht die Sicherheit aller Anwesenden vor. Aber auch bei unvorhersehbaren technischen Problemen am Equipment und Zubehör kann es zu Flugausfällen kommen und auch hier hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung bei nicht durchgeführten Flügen.
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I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und diese erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. (Datenträger, Fachabzüge usw.)
II. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur
für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des
Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt
grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder, Videoaufnahmen wird ein Stückpreis vereinbart oder auch ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten etc. sind, sofern nicht
anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein,
sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung. Eine Anzahlung bei Terminvereinbarungen behält sich der Fotograf jeweils vor und
kann diese bis zu einer Höhe von 20 Prozent erheben. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Nach Vorsortierung stellt der Fotograf mitunter dem Auftraggeber eine Galerie (meist mit Wasserzeicher versehen) für 10 Tage
zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet.
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu übermitteln.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung 25 %; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen vor
dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Firma drohnenblick.com bemüht sich stets alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetze einzuhalten und darüber
hinaus alle Persönlichkeitsrechte (auch die Dritter) einzuhalten und nicht zu verletzen. Natürlich können immer und jeder Zeit Bildausschnitte auf Luftbildern verändert werden, um Personen oder Objekte unkenntlich zu machen. Der Auftraggeber hat bei
den ihm zur Verfügung gestellten Aufnahmen darauf zu achten, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden, gerade bei Veröffentlichungen der Lichtbilder durch den Auftraggeber.
VII. Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen aus der Luft und ist sich bewusst, dass
seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen,
dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Betriebsbedingte Verzögerungen sind in Ausnahmefällen möglich (Stoßzeiten, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc.).
Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.
Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Sollten digital erworbene Lichtbilder in
Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für
die Qualität der Ergebnisse.
IX. Durchführbarkeit der Aufträge
Der Firma drohenblick.com obliegt die Einhaltung aller luftfahrtrechtlichen und ordungsbehördlichen Genehmigungen.
Eine allgemeine Aufstiegserlaubnis durch die zuständige Luftfahrtbehörde ist Voraussetzung für jedes Abheben der Copter
der Firma, verantwortlich hierfür ist die Fa. drohenblick.com.
Wichtige Hinweise:
Um die Aufträge wunsch- und absprachegemäß durchführen zu können, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass
das Einvernehmen und Einverständnis des Eigentümers / Nutzers oder / und Verfügungsberechtigten des zu fotografierenden Grundstückes, Objektes oder einer bestimmten Fläche / Gebietes für eine Luftbildaufnahme vorliegt bzw. vorliegen.
Die Firma drohnenblick.com übernimmt keinerlei Haftungen bei Nichtvorliegen einer derartig genannten Einverständniserklärung.
Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass Drohnen- Copterflüge aus Gründen, welche nicht die Fa. drohnenblick.com zu
verantworten hat, abgesagt werden können. Darüber wird der Auftraggeber zeitnah verständigt und ein neuer Termin wird
i.d.R. innerhalb von 14 Tagen vereinbart.
Sollten Flüge abgesagt werden müssen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung.
Mögliche Gründe für ein Nichtaufsteigen der Fluggeräte am vereinbarten Flugtag können sein:
ungeeignete Wetter und Witterungsbedingen (z.B. bei Regen, Schneefall, Hagel, starkem Wind, extrem niedrige oder hohe Temperaturen, aber auch Nebel oder Rauch).
Allein die Firma drohnenblick.com entscheidet ob ein Aufsteigen der Drohne / des Copters erfolgt bzw. erfolgen kann.
Grundsätzlich geht die Sicherheit aller Anwesenden vor. Aber auch bei unvorhersehbaren technischen Problemen am
Equipment und Zubehör kann es zu Flugausfällen kommen und auch hier hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf
Entschädigung bei nichtdurchgeführten Flügen.
Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Eberswalde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
- Inhaber: Jörg Matzke
- Fa. drohnenblick.com
- 03334 299 411
- 03334 299 435
- 0172 270 94 34
- mail@drohnenblick.com
- 16225 Eberswalde, Karl-Bach-Str. 10
- www.drohnenblick.com
- Betriebsnummer: 08 - 39303 - 0
- Alle Leistungen sind Umsatzsteuerfrei. MwSt werden nicht erhoben. Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG
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USt. wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch bereit.